Gewährleistung und Garantien: Ihre Rechte und das Vorgehen
Unterscheiden Sie zwischen gesetzlicher Gewährleistung, einer Garantie und der Bearbeitung eines Mangels, um sich an den richtigen Ansprechpartner zu wenden.
Auf dieser Seite
- H RENTING haftet als Verkäufer
- Die gesetzliche Gewährleistung
- Reparatur oder Ersatzlieferung
- Preisminderung oder Rückabwicklung des Kaufs
- Verborgene Mängel
- Eine Garantie ist eine zusätzliche Verpflichtung
- Den Antrag ohne Risiko vorbereiten
- Geschäftliche Käufe
- Die vereinbarten Eigenschaften bleiben maßgeblich
H RENTING haftet als Verkäufer
Wenden Sie sich bei Fragen zur gesetzlichen Gewährleistung im Zusammenhang mit Ihrem Kauf an H RENTING. Die Mitwirkung eines Herstellers oder eines Reparaturbetriebs kann helfen, eine Lösung zu finden. Sie müssen jedoch nicht vorab dessen Zustimmung einholen, um Ihren Anspruch gegenüber dem Verkäufer prüfen zu lassen.
Die gesetzliche Gewährleistung setzt weder den Kauf einer Verlängerung noch eine Registrierung des Produkts zu Werbezwecken voraus. Die Rechnung oder andere Unterlagen, mit denen sich der Kauf nachweisen lässt, sind hilfreich. Auch ohne Kundenkonto bleiben Ihre Rechte bestehen.
Die gesetzliche Gewährleistung
Bei Waren, die an Verbraucher verkauft werden, haftet der Verkäufer im gesetzlichen Rahmen für Vertragswidrigkeiten. Dieser Schutz betrifft insbesondere die Übereinstimmung mit den vereinbarten Eigenschaften und die gesetzlich vorgesehenen berechtigten Erwartungen. Ein falscher Artikel, eine fehlende zugesicherte Funktion oder ein Mangel, der die Nutzung beeinträchtigt, kann je nach Sachverhalt unter diese Regelung fallen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Bei Neuware gilt die Vermutung, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag, grundsätzlich für Mängel, die innerhalb von vierundzwanzig Monaten auftreten; bei Gebrauchtware beträgt dieser Zeitraum grundsätzlich zwölf Monate. Die Verkürzung dieses Vermutungszeitraums bei Gebrauchtware verkürzt die Gewährleistung selbst nicht auf ein Jahr.
Bei Waren mit digitalen Elementen sind auch die Vorschriften zur Bereitstellung dieser Elemente und zu Aktualisierungen zu berücksichtigen. Die maßgebliche Dauer kann von einer vertraglich vereinbarten fortlaufenden Bereitstellung abhängen.
Reparatur oder Ersatzlieferung
Sie können die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Lösungen verlangen. Die Reparatur oder Ersatzlieferung muss kostenlos, ohne erhebliche Unannehmlichkeiten und innerhalb einer Frist von höchstens dreißig Tagen nach Ihrer Aufforderung erfolgen. Die gesetzlichen Voraussetzungen bestimmen, in welchen Fällen die gewählte Lösung abgelehnt werden kann, insbesondere bei Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigen Kosten.
Bei einem bereits eingebauten Gerät kann es erforderlich sein, den Ausbau und den erneuten Einbau nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen; es genügt nicht, ein Ersatzteil zu versenden und grundsätzlich sämtliche Kosten dem Kunden zu überlassen. Das konkrete Vorgehen muss vor einem Eingriff erläutert werden, der Kosten verursachen könnte.
Bei einer reparierten Ware verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistung um sechs Monate. Verlangt der Verbraucher eine Reparatur, besteht der Verkäufer jedoch auf einer Ersatzlieferung, beginnt die Gewährleistung ab der Ersatzlieferung erneut für zwei Jahre. Während des Zeitraums, in dem die Ware nicht nutzbar ist, wird die verbleibende Frist unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen gehemmt.
Preisminderung oder Rückabwicklung des Kaufs
Eine Preisminderung oder die Rückabwicklung des Kaufs kann in den vorgesehenen Fällen verlangt werden: insbesondere bei Verweigerung der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands, Überschreitung der gesetzlichen Frist, erheblichen Unannehmlichkeiten oder Fortbestehen des Mangels nach einem Versuch der Mangelbehebung. Ein hinreichend schwerwiegender Mangel kann eine sofortige Lösung rechtfertigen, ohne dass zunächst eine Reparatur verlangt werden muss. Ein geringfügiger Mangel berechtigt nicht zur Rückabwicklung des Kaufs.
Der in die Verkaufsbedingungen integrierte gesetzliche Infokasten führt die Rechte und die zugehörigen Rechtsgrundlagen auf. Die hier enthaltenen Erläuterungen schränken seine Tragweite nicht ein. Eine Abfolge von Fehlerdiagnosen darf nicht dazu genutzt werden, die Frist zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands unbegrenzt immer wieder neu beginnen zu lassen.
Verborgene Mängel
Die Haftung für verborgene Mängel betrifft nach den Voraussetzungen des Code civil einen verborgenen Mangel, der die Ware für ihren vorgesehenen Gebrauch ungeeignet macht oder diesen Gebrauch so stark beeinträchtigt, dass der Käufer sie bei Kenntnis des Mangels nicht oder nur zu einem niedrigeren Preis gekauft hätte. Der Anspruch ist innerhalb von zwei Jahren ab Entdeckung des Mangels geltend zu machen, vorbehaltlich der sonstigen anwendbaren Vorschriften.
Nach dieser Regelung kann der Käufer verlangen, die Ware gegen eine Preisminderung zu behalten oder sie gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Die nachzuweisenden Umstände unterscheiden sich von denen der gesetzlichen Gewährleistung; die Bezeichnung des Antrags steht einer Prüfung der tatsächlich einschlägigen Regelung nicht entgegen.
Eine Garantie ist eine zusätzliche Verpflichtung
Eine sogenannte Herstellergarantie, sonstige Garantie oder Garantieverlängerung besteht nur, wenn ein Garantiegeber sie tatsächlich anbietet. Aus der Garantieerklärung müssen der Garantiegeber, die Laufzeit, der räumliche Geltungsbereich, die abgedeckte Leistung und die Bedingungen hervorgehen. Eine längere Garantielaufzeit bedeutet nicht, dass alle Teile und alle Nutzungsarten in gleichem Umfang abgedeckt sind.
Die Einschränkungen einer Garantie heben die gesetzliche Gewährleistung nicht auf. Umgekehrt lässt der Ablauf einer Garantie allein nicht den Schluss zu, dass keine gesetzlichen Ansprüche mehr geltend gemacht werden können. Eine auf der Produktseite angegebene Zusage muss mit dem ausgehändigten Dokument übereinstimmen.
Den Antrag ohne Risiko vorbereiten
Geben Sie die Bestellung, die Artikelnummer und, soweit vorhanden, die Serien- oder Chargennummer an. Beschreiben Sie das Fehlerbild, den Zeitpunkt des Auftretens und die Nutzungsbedingungen. Ein Foto oder Video kann hilfreich sein, sofern es gefahrlos aufgenommen werden kann. Öffnen Sie kein elektrisches Gerät und stellen Sie keinen gefährlichen Vorfall nach, um einen Nachweis zu erstellen.
Bei der Nutzung im Straßenverkehr, auf dem Wasser oder beim Camping sind die für die jeweilige Ausrüstung geltenden Regeln und Grenzen zu beachten. Verändern Sie keine Befestigung, Stromversorgung oder Sicherheitseinrichtung, um ein Zubehörteil nutzbar zu machen. Der Vertrieb erteilt keine Zulassung für den Straßenverkehr oder die Schifffahrt. Ein Fahrzeug, eine Batterie oder ein Gerät, das Flüssigkeiten enthält, muss auf geeignete Weise transportiert werden. Fahren Sie nicht selbst mit einem Fahrzeug und nutzen Sie kein Wasserfahrzeug, von dem eine Gefahr ausgeht, um es zum Verkäufer zurückzubringen. Melden Sie den Zustand und bereiten Sie eine sichere Rücksendung vor, ohne die Geltendmachung eines Rechts zu verzögern.
Geschäftliche Käufe
Die für Verbraucher bestimmten Vorschriften zur Vertragsmäßigkeit gelten nicht automatisch für einen Kauf, der für eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit erfolgt. Die vertraglichen Pflichten, die Haftung für verborgene Mängel und die tatsächlich vereinbarten Garantien sind weiterhin zu prüfen. Die Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden erläutern diesen Rahmen im Einzelnen, ohne gegebenenfalls anwendbare zwingende Schutzvorschriften auszuschließen.
Die vereinbarten Eigenschaften bleiben maßgeblich
Eine Angabe zur Zulassung oder zur Eignung für den Straßenverkehr oder die Schifffahrt muss sich auf das betreffende Modell und das betreffende Land beziehen. Die Anzahl der Sitzplätze, die Zuladung und die Leistung lassen sich nicht aus einem Foto ableiten. Der Verkauf eines Zubehörteils berechtigt nicht dazu, die zulässigen Grenzen des Fahrzeugs oder Boots zu überschreiten.
Welche Dokumente relevant sind, hängt von der Ware ab: Identifikation, Eigentumsnachweis und Formalitäten der Eigentumsübertragung, Zulassung oder Registrierung, soweit erforderlich, Bedienungsanleitung, technische Unterlagen und die angegebene Vorgeschichte. Eine allgemeine Bescheinigung oder ein Foto eines anderen Exemplars belegt nicht die Verhältnisse der verkauften Ware.
Gesetzlich vorgeschriebener Informationskasten — gesetzliche Gewährleistung (nichtamtliche Übersetzung)
Der Verbraucher hat ab der Lieferung der Ware zwei Jahre Zeit, um bei Auftreten einer Vertragswidrigkeit die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit in Anspruch zu nehmen. Während dieser Frist muss der Verbraucher lediglich das Vorliegen der Vertragswidrigkeit nachweisen, nicht jedoch den Zeitpunkt ihres Auftretens.
Sieht der Kaufvertrag über die Ware die fortlaufende Bereitstellung digitaler Inhalte oder einer digitalen Dienstleistung für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren vor, gilt die gesetzliche Gewährleistung für diese digitalen Inhalte oder diese digitale Dienstleistung während des gesamten vorgesehenen Bereitstellungszeitraums. Während dieser Frist muss der Verbraucher lediglich das Vorliegen der Vertragswidrigkeit der digitalen Inhalte oder der digitalen Dienstleistung nachweisen, nicht jedoch den Zeitpunkt ihres Auftretens.
Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit verpflichtet den Unternehmer gegebenenfalls, alle Aktualisierungen bereitzustellen, die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit der Ware erforderlich sind.
Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit gibt dem Verbraucher das Recht auf Reparatur oder Ersatz der Ware innerhalb von dreißig Tagen nach seinem Verlangen, ohne Kosten und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für ihn.
Wird die Ware im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit repariert, verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistung für den Verbraucher um sechs Monate.
Verlangt der Verbraucher die Reparatur der Ware, setzt der Verkäufer jedoch den Ersatz durch, beginnt die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit ab dem Datum des Ersatzes der Ware für einen Zeitraum von zwei Jahren neu.
Der Verbraucher kann unter Beibehaltung der Ware eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder den Vertrag beenden und gegen Rückgabe der Ware den vollen Kaufpreis erstattet bekommen, wenn:
- 1. der Unternehmer die Reparatur oder den Ersatz der Ware verweigert;
- 2. die Reparatur oder der Ersatz der Ware nach Ablauf von dreißig Tagen erfolgt;
- 3. die Reparatur oder der Ersatz der Ware für den Verbraucher mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden ist, insbesondere wenn der Verbraucher endgültig die Kosten für die Rücknahme oder Abholung der vertragswidrigen Ware oder die Kosten für die Installation der reparierten Ware oder der Ersatzware trägt;
- 4. die Vertragswidrigkeit der Ware trotz eines erfolglosen Versuchs des Verkäufers, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen, fortbesteht.
Der Verbraucher hat außerdem Anspruch auf eine Minderung des Preises der Ware oder auf Auflösung des Vertrags, wenn die Vertragswidrigkeit so schwerwiegend ist, dass sie eine sofortige Preisminderung oder Vertragsauflösung rechtfertigt. Der Verbraucher muss in diesem Fall nicht zuvor die Reparatur oder den Ersatz der Ware verlangen.
Der Verbraucher hat keinen Anspruch auf Auflösung des Kaufvertrags, wenn die Vertragswidrigkeit geringfügig ist.
Jeder Zeitraum, in dem die Ware zum Zweck ihrer Reparatur oder ihres Ersatzes nicht genutzt werden kann, hemmt die noch laufende Gewährleistungsfrist bis zur Übergabe der instand gesetzten Ware.
Die oben genannten Rechte ergeben sich aus der Anwendung der Artikel L. 217-1 bis L. 217-32 des französischen Code de la consommation.
Ein Verkäufer, der die Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit böswillig behindert, kann mit einer zivilrechtlichen Geldbuße von bis zu 300.000 Euro belegt werden, die auf bis zu 10 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes erhöht werden kann (Artikel L. 241-5 des französischen Code de la consommation).
Der Verbraucher genießt außerdem die gesetzliche Gewährleistung für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 bis 1649 des französischen Code civil, und zwar für die Dauer von zwei Jahren ab Entdeckung des Mangels. Diese Gewährleistung gibt Anspruch auf eine Preisminderung, wenn die Ware behalten wird, oder auf vollständige Erstattung gegen Rückgabe der Ware.
Anhang zu Artikel D. 211-2 des französischen Code de la consommation, Kasten A, in der seit dem 1. Oktober 2022 geltenden Fassung (Dekret Nr. 2022-946 vom 29. Juni 2022). Nichtamtliche deutsche Übersetzung des Informationskastens A nach dem Anhang zu Artikel D. 211-2 des französischen Code de la consommation; maßgeblich ist allein der französische Wortlaut.